- Lenkerberechtigung
- Lẹn|ker|be|rech|ti|gung, die (österr. Amtsspr.):Führerschein.
Universal-Lexikon. 2012.
Universal-Lexikon. 2012.
Führerschein und Fahrerlaubnis — Erster Führerschein der Welt, ausgestellt am 1. August 1888 vom Großherzoglich Badischen Bezirksamt an den Automobilerfinder Carl Benz … Deutsch Wikipedia
Schlüsselzahl — Die Schlüsselzahlen sind Teil der amtlichen Zulassung von Personen zum Straßenverkehr. Sie sind auf der Rückseite eines EU Führerscheins in der Spalte 12 eingetragen. Die Schlüssel für deutsche Fahrerlaubnisinhaber sind in der Anlage 9 (zu § 25… … Deutsch Wikipedia
L17-Ausbildung — Die L17 Ausbildung ist in Österreich eine Möglichkeit, den Führerschein für PKW (genauer: Klasse B) schon mit dem Alter von 17 Jahren zu erlangen. Die amtliche Bezeichnung lautet „Vorgezogene Lenkberechtigung für die Führerscheinklasse B“. Wie… … Deutsch Wikipedia
Kraftfahrzeug — Motorfahrzeug (schweiz.); KFZ * * * Kraft|fahr|zeug [ kraftfa:ɐ̯ts̮ɔy̮k], das; [e]s, e: durch einen Motor angetriebenes, nicht an Schienen gebundenes Fahrzeug: der Angeklagte darf in Deutschland kein Kraftfahrzeug mehr führen. Syn.: ↑ Auto, ↑… … Universal-Lexikon
Entziehung der Fahrerlaubnis. — Entziehung der Fahrerlaubnis. Wird jemand wegen einer rechtswidrigen Tat, die er im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs begangen hat, verurteilt oder nur wegen erwiesener oder möglicher Schuldunfähigkeit nicht verurteilt, so… … Universal-Lexikon
Verkehrsverstöße — Verkehrsverstöße, Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr, die den Tatbestand einer Straftat (z. B. fahrlässige Körperverletzung, fahrlässige Tötung, Straßenverkehrsgefährdung) oder einer Ordnungswidrigkeit (z. B. nach dem StVG, der StVO, der StVZO … Universal-Lexikon